Kris' Corner – Irrtümer bei den Platzierungsvoraussetzungen

31. Dezember 2020

Heute möchte ich einige der Trugschlüsse behandeln, die mit dem Zuhause eines Pflegeelternteils verbunden sind. Wir alle haben dies und das andere darüber gehört, was DCS für eine Pflegelizenz verlangt; Lassen Sie uns also einfach weitermachen und ein paar Dinge zur Klarstellung veröffentlichen.

Ich fange mit einer einfachen Sache an: Sie müssen ein eigenes Haus besitzen. NICHT WAHR. Sie müssen Ihr Haus nicht besitzen. Sie können mieten. Sie können auch in einer Eigentumswohnung oder einem Apartment wohnen, sofern die vom DCS festgelegten Platzanforderungen für jedes Kind eingehalten werden.

Damit komme ich zum zweiten Punkt: Pflegekinder müssen eigene Zimmer haben. AUCH NICHT WAHR. Jedes Kind muss über einen eigenen Schlafraum von 50 Quadratmetern verfügen. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Sie ein Schlafzimmer mit den Maßen 10×10 haben, können Sie dort zwei Kinder unterbringen. Sie können sogar Etagenbetten verwenden.

Es gibt jedoch einige Punkte, wer ein Schlafzimmer teilen darf. Kinder gleichen Geschlechts und unter fünf Jahren können ein Zimmer teilen. Zwei leibliche Geschwister unterschiedlichen Geschlechts können ein Zimmer teilen, bis eines fünf Jahre alt wird. Ab dem fünften Lebensjahr dürfen leibliche Geschwister kein gemeinsames Zimmer mehr haben.

Außerdem müssen Kinder keine leiblichen Geschwister sein, um ein Zimmer zu teilen, sofern sie das gleiche Geschlecht haben. Das Alter spielt (aus offensichtlichen Gründen) in diesem Szenario keine Rolle; Allerdings möchte ich mein eigenes Wort der Vorsicht hinzufügen. Beispielsweise ist es für einen Pflegeelternteil möglicherweise nicht die beste Lösung, ein Neugeborenes mit einem 15-Jährigen zusammenzubringen, nur weil beide das gleiche Geschlecht haben. Jeder, der ein Neugeborenes und/oder ein 15-jähriges Kind zur Welt gebracht hat, kann sicherlich verstehen, warum diese Paarung nicht gut wäre.

Punkt Nummer drei: Kleinkinder bis zum Alter von einem Jahr können bei den Pflegeeltern im selben Zimmer schlafen. WAHR. Nun gibt es diesbezüglich offensichtlich Regeln. KEIN Mitschlafen. Das Kind muss sich in seinem eigenen Stubenwagen oder Kinderbett befinden (und NICHT in einem Bett mit Seitenwand. Diese sind von DCS nicht erlaubt, auch wenn sie über einen Stabilisator verfügen, der verhindert, dass es herunterfällt).

Als unser Sohn zu uns kam, dachten wir, es wäre wunderbar und würde die Sache so einfach machen, wenn er in unserem Zimmer schläft. Aber wir stellten schnell fest, dass er ein lauter Schläfer war und wir anscheinend auch. Sobald er in sein eigenes Zimmer zog, begannen wir alle besser zu schlafen. Ich erwähne dies nur, um zu sagen, dass es zwar praktisch ist, aber auch seine Nachteile hat, zum Beispiel den Mangel an gutem Schlaf.

Und kommen wir zu Punkt Nummer vier: Pflegekinder können kein Bett teilen. WAHR. Auch leibliche Geschwister gleichen Geschlechts können kein Bett teilen. Dies mag unfair erscheinen, wenn sie bisher nur zusammen geschlafen haben, und es könnte Trost während des stressigen Übergangs in ein Pflegeheim bieten. Dies sind jedoch die von DCS definierten Regeln, und sie sollen Kinder schützen, die aufgrund dieser Art von Schlafgelegenheit missbraucht wurden. Wir denken nicht gerne darüber nach, aber Geschwister könnten sich gegenseitig misshandeln, wenn sie selbst Missbrauch erlitten haben.

Und mein letzter Punkt: Pflegekinder müssen eine eigene Kommode oder einen eigenen Kleiderschrank haben. NICHT WAHR. Sie können zwar kein Bett miteinander teilen, aber eine Kommode oder einen Schrankraum können sie sich teilen. Sie müssen lediglich über einen eigenen, dafür vorgesehenen Platz verfügen (bestimmte Schubladen, Regale usw.).

Ich hoffe, dies klärt einige Ihrer Fragen zu den Anforderungen an Ihr Zuhause und lindert einige Ihrer Bedenken oder Befürchtungen. Meiner Erfahrung nach ist die bloße Tatsache, dass Kinder ein Zimmer teilen können, für potenzielle Pflegefamilien oft von entscheidender Bedeutung.

Aufrichtig,

Kris